Übergang auf weiterführende allgemein bildende Schulen
Der Landkreis Wolfenbüttel hat die Anmeldetermine für die weiterführenen Schulen für das Schuljahr 2021/2022 festgelegt.
Das Anschreiben mit den Terminen ist in den Downloads zu finden.
Mehrbedarfe für digitale Endgeräte für den Schulunterricht
Auf Veranlassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat die Bundesagentur die Weisung „Mehrbedarfe für digitale Endgeräte für den Schulunterricht“ erstellt.
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung empfiehlt im Interesse eines einheitlichen Verfahrens in Niedersachsen, diese Weisung entsprechend anzuwenden.
- Es ist ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II in Höhe von max. 350,00 € zu bewilligen, sofern die Anschaffung für die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht (Szenarien B und C) unabweisbar ist. Dieses gilt auch dann, wenn die Schülerin/ der Schüler aufgrund der landesinternen Möglichkeiten freiwillig am pandemiebedingten Distanzunterricht teilnimmt.
- Grundsätzlich berechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler einer allgemein- oder berufsbildenden Schule bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Hierzu zählen auch diese Schülerinnen/ Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten.
- Unabweisbar ist der Bedarf insbesondere dann, wenn die geltend gemachte Ausstattung nicht anderweitig – insbesondere nicht durch Zuwendungen Dritter – gedeckt wird. Es ist somit zu überprüfen, ob den Leistungsberechtigten ein digitales Endgerät von den jeweiligen Schulen, den Schulträgern oder sonstigen Dritten zur Verfügung gestellt wurde oder gestellt werden kann. Durch die Leistungsberechtigten ist eine entsprechende schriftliche Bestätigung der Schule einzuholen und im Rahmen der Antragstellung vorzulegen.





Diese Schule ist eine Bildungseinrichtung des Landkreises Wolfenbüttel